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AGB & rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landlust Immobilien GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Landlust Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Haagen, Weinbergstraße 26, 14469 Potsdam (im Folgenden: „Makler“).

§ 1 Geltungsbereich

Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich durch den Makler schriftlich zugestimmt. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Bedingungen an.

§ 2 Vertraulichkeit

Informationen des Maklers über gefundene Objekte und deren Eigentümer sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Information Dritter — auch beratender Personen — ist nur mit Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt in Folge der unbefugten Weitergabe des Maklerangebotes ein Kaufvertrag zwischen dem Dritten und dem nachgewiesenen Verkäufer zustande, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Provision, die er im Falle des eigenen Erwerbs hätte bezahlen müssen.

§ 3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Deshalb sind Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung dieses Exposés nicht begründet.

§ 4 Maklerprovision

(1) Der Makler weist sein Provisionsverlangen ausdrücklich in seinen Verträgen, Prospekten, Exposés oder in seiner Geschäftskorrespondenz aus und verpflichtet im Falle der Doppeltätigkeit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern sowohl Verkäufer als auch Käufer nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Halbteilungsgrundsatz (§ 656c Abs. 1 S. 1 BGB) zu jeweils gleichen Teilen. Dann beträgt die vom Verkäufer und vom Käufer an den Makler zu zahlende Provision jeweils 3,57 % (schließt die geltende gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % mit ein) des Gesamtkaufpreises. Sofern ein Halbteilungsgrundsatz gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, verpflichtet sich in der Regel der Käufer, an den Makler eine Provision iHv 7,14 % (schließt die geltende gesetzliche Umsatzsteuer mit ein) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.

(2) Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.

(3) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem im Maklervertrag genannten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.

§ 5 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer entgeltlich tätig zu werden. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit.

§ 6 Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z. B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

§ 7 Vorkenntnis

Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Käufer bereits bekannt ist, ist der Käufer verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich oder in Textform zurückzuweisen.

§ 8 Haftungsbegrenzung

(1) Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

(2) Soweit Schadensersatzansprüche ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer des Maklers.

§ 9 Geldwäscheprüfung

Der Makler ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

§ 10 Datenschutz

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, die sich aus diesem Vertrag oder seiner Durchführung ergeben, im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Erfüllung des Maklervertrags) sowie, soweit erforderlich, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung).

Der Kunde willigt ein, dass der Makler seine Daten im hierfür erforderlichen Umfang an Kaufinteressenten, Verkäufer, beauftragte Dienstleister (z. B. im Rahmen einer Objekträumung oder -sanierung) sowie an den beurkundenden Notar übermittelt.

Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den Rechten des Kunden nach Art. 15 ff. DSGVO (u. a. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) sowie zum Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, entnimmt der Kunde der gesonderten Datenschutzerklärung des Maklers.

§ 11 Verbraucherinformationen zur Streitschlichtung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist der Makler weder verpflichtet, noch bereit.

§ 12 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Unternehmenssitz des Maklers vereinbart.

Landlust Immobilien GmbH
Geschäftsführer: Stephan Haagen
Sitz: Potsdam · Amtsgericht Potsdam, HRB 41835 P
USt-IdNr.: DE461800546
Stand: Juli 2026


Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Landlust Immobilien GmbH
Weinbergstraße 26
14469 Potsdam
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer:

Stephan Haagen

Kontakt

Telefon: 0178 5588802
E-Mail:
Website: www.landlust-immobilien.com

Handelsregister

Amtsgericht Potsdam
HRB 41835 P

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE461800546

Zuständige Aufsichtsbehörde / Berufsrechtliche Angaben

Die Landlust Immobilien GmbH übt eine erlaubnispflichtige Tätigkeit als Immobilienmakler gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO) aus. Die Erlaubnis wurde erteilt durch:

Stadtverwaltung Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79–81
14469 Potsdam

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)

Stephan Haagen
Weinbergstraße 26
14469 Potsdam

Verbraucherstreitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) sind wir weder verpflichtet noch bereit.

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Bildnachweise

Fotos: Timo Spring, Arca Altunsu, Nicolas Görmer (unsplash.com) — genutzt gemäß Unsplash-Lizenz, Namensnennung nicht erforderlich, aber gerne gegeben.

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Weinbergstrasse 26
14469 Potsdam


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www.landlust-immobilien.com


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